Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir wollen, dass alle Menschen im Bezirk unsere Informationen nutzen können – auch mit Seh-, Hör-, Bewegungs- oder Lernbeeinträchtigung.
Für welche Website gilt diese Erklärung?
Diese Erklärung gilt für die Website www.zivilschutz-nk.at des Zivilschutzverbandes – Bezirk Neunkirchen. Sie ist eine freiwillige Erklärung: Als gemeinnütziger Verein sind wir gesetzlich nicht verpflichtet, sie zu veröffentlichen (siehe Rechtlicher Rahmen). Wir tun es trotzdem, weil uns ein offener Umgang mit Barrieren wichtig ist.
Stand der Vereinbarkeit
Unser Ziel sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Fassung 2.2, Konformitätsstufe AA. Sie enthalten alle Anforderungen der Fassung 2.1, auf die die europäische Norm EN 301 549 verweist, und einige zusätzliche.
Wir schätzen die Website als teilweise vereinbar mit diesem Maßstab ein. Die Gründe stehen unten bei den bekannten Einschränkungen.
Grundlage dieser Erklärung ist eine Selbstbewertung durch den Verein. Eine externe Prüfstelle war bisher nicht eingebunden.
Was wir bereits umgesetzt haben
- Jede Seite hat einen Link „Zum Inhalt springen“, mit dem Sie die Navigation überspringen.
- Die Sprache der Seiten ist als Deutsch ausgezeichnet, damit Vorleseprogramme richtig vorlesen.
- Jede Seite hat eine klare Überschriften-Gliederung mit genau einer Hauptüberschrift.
- Bilder haben Textbeschreibungen (Alternativtexte).
- Links, die ein neues Fenster öffnen, kündigen das für Vorleseprogramme an.
- Die Felder im Kontaktformular sind beschriftet.
- Die Seiten lassen sich mit der Tastatur bedienen; der Fokus ist sichtbar.
- Wünscht Ihr Gerät weniger Bewegung, verzichtet die Website auf Animationen.
- Die Seiten passen sich an schmale Bildschirme an und lassen sich vergrößern.
- Wir verwenden kurze Sätze und erklären Fachbegriffe.
Bekannte Einschränkungen
An diesen Stellen ist die Barrierefreiheit noch nicht vollständig gegeben. Zu jedem Punkt nennen wir Ihnen einen anderen Weg zum selben Inhalt.
Eingebettete Inhalte anderer Anbieter
Die Anfahrtskarte von Google Maps auf der Seite Kontakt und das Online-Formular von Vereinsplaner auf der Seite Uns unterstützen sind Fremdinhalte. Sie werden erst nach Ihrem Klick geladen. Auf ihre Barrierefreiheit haben wir keinen Einfluss.
Alternative: Die Adresse steht als Text auf der Kontaktseite. Das Formular lässt sich auch in einem neuen Fenster öffnen. Anmeldung und Fragen gehen jederzeit per E-Mail oder Telefon.
PDF-Dateien anderer Herausgeber
Wir verlinken Broschüren und Merkblätter des NÖ Zivilschutzverbandes, des Österreichischen Zivilschutzverbandes und von Behörden. Diese PDF-Dateien stammen nicht von uns. Wir haben sie nicht auf Barrierefreiheit geprüft; manche davon sind es nicht.
Alternative: Wir fassen Ihnen den Inhalt auf Anfrage gerne zusammen oder erklären ihn am Telefon.
Verlinkte Seiten anderer Anbieter
Für Seiten, auf die wir verlinken – etwa Wetterwarnungen, Pegelstände oder Karten – sind deren Betreiber verantwortlich.
Barriere melden – wir kümmern uns darum
Ist Ihnen etwas nicht zugänglich, fehlt eine Beschreibung oder brauchen Sie eine Information in einer anderen Form? Sagen Sie uns Bescheid. Wir antworten so rasch wie möglich, in der Regel innerhalb von zwei Wochen, und liefern den Inhalt auf einem anderen Weg nach – etwa am Telefon, als einfacher Text oder im persönlichen Gespräch.
Hilfreich für uns: die Adresse der Seite, worum es geht und womit Sie die Seite bedienen (zum Beispiel Vorleseprogramm, Tastatur, Vergrößerung).
- E-Mail: office@zivilschutz-nk.at
- Telefon: +43 664 42 70 771 (Verein, kein Notruf)
Wir arbeiten ehrenamtlich. Wenn es einmal länger dauert, melden wir uns trotzdem und sagen Ihnen, wann Sie mit einer Lösung rechnen können.
Rechtlicher Rahmen
- Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG): Es verpflichtet den Bund und öffentliche Stellen, ihre Websites barrierefrei zu gestalten und eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Für Länder und Gemeinden gelten eigene Landesgesetze. Wir sind ein privater, gemeinnütziger Verein und keine öffentliche Stelle – diese Pflicht gilt für uns daher nicht.
- Barrierefreiheitsgesetz (BaFG): Es gilt seit 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die Unternehmen Verbraucherinnen und Verbrauchern anbieten, etwa Online-Shops. Unsere Website ist ein kostenloses Informationsangebot; das BaFG ist auf sie nach unserer Einschätzung nicht anzuwenden.
- Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG): Es verbietet, Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu Angeboten für die Öffentlichkeit zu benachteiligen. Daran halten wir uns.
Wenn Sie sich wegen einer Barriere benachteiligt fühlen und wir keine Lösung finden, können Sie beim Sozialministeriumservice ein kostenloses Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsrecht beantragen: sozialministeriumservice.at ↗ (öffnet in neuem Tab).
Quellen
- Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG), BGBl. I Nr. 59/2019, geltende Fassung, § 2 (Geltungsbereich) – RIS, abgerufen am 14.10.2026
- Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023, § 2 (Geltungsbereich), anzuwenden ab 28.06.2025 – Information der WKO, abgerufen am 14.10.2026
- Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), §§ 2 und 14 (Schlichtungsverfahren) – RIS, abgerufen am 14.10.2026
- Sozialministeriumservice, Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsrecht – abgerufen am 14.10.2026
- W3C, Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2
Diese Erklärung wurde am 14. Oktober 2026 erstellt. Wir prüfen sie mindestens einmal im Jahr und nach größeren Änderungen an der Website.